Bis zum Jahr 2016 fördert der Freistaat den Ausbau schneller Internetverbindungen mit insgesamt 40 Millionen Euro. Am 23. April hat das Kabinett ein entsprechendes Eckpunktepapier beschlossen. Der Zugang zum Internet soll vor allem dort verbessert werden, wo bislang keine Breitband-Verbindung wie beispielsweise DSL verfügbar ist.
DiOS in Zahlen
Für die Initiative des Sächsischen Wirtschaftsministeriums sind 40 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Die Hälfte wird auf den Doppelhaushalt 2013/14 entfallen, der bereits beschlossen wurde. In den beiden folgenden Jahren 2015 und 2016 sollen jeweils 10 Millionen für das Projekt zur Verfügung stehen.
Hintergrund der Initiative ist unter anderem die „Breitbandstudie Sachsen 2030“, die im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erstellt wurde. Die von derTU-Dresden durchgeführte Studie verweise auf die enorme Bedeutung von Breitband-Zugängen auch und besonders im ländlichen Raum. „Es gibt nachweislich einen Zusammenhang zwischen steigender Breitbanderschließung und allgemeinem wirtschaftlichen Wachstum und Wohlstand“, so der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok.
Förderschwerpunkte der Digitalen Offensive Sachsen
Unter dem Titel „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) werden Maßnahmen zusammengefasst, die der gewachsenen Bedeutung des Internets insbesondere für Unternehmen gerecht werden. Ein Schwerpunkt ist daher der Ausbau von Breitband-Verbindungen mit einer Download-Rate von mindestens 30 Mbit/sec. Laut Förderrichtlinie können Orte und einzelne Landstriche Unterstützung beantragen, wenn dort mindestens drei Unternehmen ansässig sind und bislang keine ausreichende Anbindung besteht.
Mit dem zweiten Förderschwerpunkt sollen touristische Einrichtungen unterstützt werden. Um die Attraktivität als Reiseziel zu erhöhen, soll die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots ausgebaut werden, um Reisenden und Besuchern den Zugriff auf Informationen im Internet zu ermöglichen und die Urlaubsplanung zu erleichtern.
Ein dritter Schwerpunkt ist die Unterstützung für Unternehmen aus dem Gastgewerbe, die ihren Gästen leistungsfähige Internetverbindungen als Komfortmerkmal anbieten wollen.
Derzeit werden die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Unterstützung in eine entsprechenden Förderrichtlinie überführt. Bis Ende 2013 soll sie von der EU-Kommission genehmigt sein, danach können Anträge gestellt werden. Für die ersten beiden Förderschwerpunkte können unter anderem Gemeinden, Landkreise und Staatsbetriebe als Antragsteller auftreten. Der dritte Schwerpunkt ist den Unternehmen vorbehalten, wobei die Förderbedingungen in die bestehende Mittelstandsrichtlinie integriert werden.